Seit dem 19.01.2013 sind die neuen Führerscheinklassen in Kraft getreten. Einige wurden verändert, andere wiederum sind weggefallen, um für neue Platz zu machen.
Führerscheinklasse B: wenn der Anhänger schwerer als 750 kg ist und das Gesamtgewicht der Auto-Anhänger-Kombination 3,5 t nicht übersteigt
Führerscheinklasse BE: wenn der Anhänger schwerer ist als 750 kg
neue Führerscheinklasse B96: Anhänger über 750 kg mit einem Gesamtgewicht bis 4,25 t
erlaubt 18- bis 23-Jährigen das Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
nach Ablauf von 2 Jahren wird die Fahrerlaubnis für Motorräder der Klasse A nicht automatisch erteilt, wie zuvor beim Stufenführerschein
für die Führerscheinklasse A muss in der Fahrschule eine Prüfungsvorbereitung absolviert und eine praktische Prüfung abgelegt werden